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ALLGEMEINE LIEFER -UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Dorfknipserei | Jasmin Voß durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen.

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Für die ausführende Tätigkeit erhält Dorfknipserei | Jasmin Voß
das vertraglich geregelte Honorar.

Dieses ist zahlbar wie folgt:

  • 50% bei Vertragsabschluss zur Reservierung des vereinbarten Termines

  • 50% 2 Tage vor dem Fotoshootingtermin
     

Nach Geldeingang / erfolgreichen Shooting werden die Bilder in digitaler Form übermittelt.

Fahrtkosten kommen ab einer Fahrtstrecke von 50 Kilometer automatisch dazu. Diese werden mit 0,50€ pro Kilometer berechnet. Die Fotografin hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von Dorfknipserei | Jasmin Voß zu vertreten ist, die Veranstaltung oder das Shooting nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Dies bedeutet, wenn ein Termin, ohne höhere Gewalt stattfinden darf, bleibt die Anzahlung bei Dorfknipserei | Jasmin Voß (Reservierungsgebühr).

GESTALTUNGSFREIHEIT

Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Dorfknipserei | Jasmin Voß jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung/ Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgender Regelung:

  • Der Auftraggeber ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die Dorfknipserei | Jasmin Voß bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnung und anhand von Stundenzettel und Belegen nachgewiesen.

 

Unabhängig zum ersten Punkt ist der Auftraggeber verpflichtet für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffel zu zahlen:

 

  • Bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin/Shooting: 60% des vereinbarten Honorarbetrages

  • Bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 80% des vereinbarten Honorarbetrages

  • Bis 1 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 100% des vereinbarten übersendet in diesem Fall eine Endabrechnung in welcher der Anzahlungsbetrag Berücksichtigung wird.
     

Eine Kündigung muss seitens des Auftragsgebers ausdrücklich erfolgen und die damit verbundenen Stornierungskosten von diesem getragen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber bzw. Dorfknipserei | Jasmin Voß

  • Auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlung mehr leistet

  • Trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unersichtlich beseitigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, ist der Auftraggeber entsprechend nach § 648a BGB zum Ersatz verpflichtet.

 

BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlich-keitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

 

ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

SONSTIGES

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.

 

URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

„Lichtbilder / Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.dorfknipserei.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin namentlich zu nennen (Dorfknisperei).

Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, sind dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen.

Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.

Bei jeder unberechtigten, ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

 

BEARBEITUNG | VERÄNDERUNG

Die Bearbeitung und Veränderung von Lichtbildern der Fotografin und die Vervielfältigung und Verbreitung analog oder digital (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z.B. Instagram oder VSCO und andere), bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht dadurch ein neues Werk, ist die Fotografin Miturheber i.S.d.§8 UrhG. X.

 

DATENSCHUTZ

Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personen-bezogenen Daten dürfen gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, die Daten und die durch den Auftrag erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

 

WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS

Der Auftraggeber hat unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an: Dorfknipserei | Jasmin Voß, Hintere Bühlstr. 9a, 92348 Berg oder hallo@dorfknipserei.de

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von der Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

GUTSCHEINE

Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist 3 Jahre.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferung oder Auftragserfüllung im Ausland.

Nebenabreden zu diesem Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.

Soweit Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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